Für Fachkräfte: Verfahren bei drohender Kindswohlgefährdung
Schnellübersicht



Durch verschiedene Lebensumstände und Einflussfaktoren kann das Wohl von Kindern und Jugendlichen akut, mittelfristig oder langfristig gefährdet sein. Eine Gefahr besteht immer dann, wenn abzusehen ist, dass durch gewisse Risikofaktoren eine Schädigung der körperlichen, geistigen und/oder der seelischen Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen eintreten wird. Die Abwendung von Kindeswohlgefährdung ist eine herausfordernde gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Kindeschutz.
Enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Jerichower Land
Das Jugendamt im Jerichower Land ist Ansprechpartner bei Fällen von Kindeswohlgefährdung. In der Funktion als Wächteramt prüfen die Mitarbeiter*innen des Sozialen Dienstes des Fachbereiches Kinder-Jugend-Familie vorliegende Hinweise und Meldungen aus der Bevölkerung, von sozialen Einrichtungen und Behörden. Sie tragen dafür Sorge, die Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen einzuschätzen und gegebenenfalls angemessene Hilfen, Unterstützungsangebote und Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die Leistungen nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erbringen, ergibt sich bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, vor der Information des Jugendamtes, noch ein eigener Schutzauftrag. Dafür gibt der Gesetzgeber einen Handlungsablauf bei Kindeswohlgefährdung vor, der in § 8a SGB VIII oder im § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz beschrieben wird.
Auf dieser Grundlage hält der Landkreis Jerichower Land ein gesetzkonformes Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor. Im Zusammenwirken verschiedener Fachkräfte sollen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung beurteilt und das Ausmaß der Gefährdung eingeschätzt werden. Weiterhin sollen angemessene Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung festgelegt und umgesetzt werden.
Die „Handreichung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Jerichower Land“ mit konkreten Handlungsschritten, Dokumentationsbögen zur Einschätzung der Gefährdung und einer Übersicht kindeswohlgefährdender Risiken bildet die Grundlage für das Vorgehen bei dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung für Fachkräfte.
Bei Fragen zum Verfahren oder einzelnen Verfahrensschritten wenden Sie sich gern an die Netzwerkstelle „ Frühe Hilfen-Kinderschutz“






EINLADUNG: Fortbildung Kinderschutz am 6. März 2025
„Kindeswohlgefährdung erkennen und kompetent handeln“
Sehr geehrte Fachkräfte,
im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit haben Sie Einblicke in die Lebenswelten belasteter Familien, die auf soziale und finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Sozioökonomische Belastungen, Psychische Erkrankungen von Sorgeberechtigten, familiäre Armut, beengte Wohnverhältnisse, geringe Bildungschancen und andere Lebensumstände sind Risikofaktoren für die Entstehung von Kindeswohlgefähr-dung. Das Erkennen von Kindeswohlgefährdung und die Einleitung erforderlicher Maßnahmen zur Abwendung ist eine multiprofessionelle und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur im Zusammenwirken verschiedener Akteure gelingen kann.
Hiermit möchten wir Sie gern dazu einladen, mit uns in den Austausch zu kommen, und Informationen über das Erkennen und Verfahren bei Kindeswohlgefährdung zu erhalten.
Folgende Themenschwerpunkte erwarten Sie:
- Berührungspunkte in der Arbeit mit Kindeswohlgefährdung
- Was ist Kindeswohlgefährdung?
- Rechtliche Grundlagen im Kinderschutz
- Verfahren und Verantwortlichkeit bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
- Ansprechpartner und Hilfsangebote im Netzwerk Kinderschutz Jerichower Land
Für die Zusammenstellung von verschiedenen Angebotsflyern und Kontaktdaten „Tisch des Netzwerkes Frühe Hilfen - Kinderschutz“, würden wir uns freuen, wenn auch Sie Angebotsflyer und Öffentlichkeitsmaterialien Ihrer Angebote und Leistungen mitbringen würden.
Wir freuen uns, Sie an diesem Tag in unseren Fortbildungsräumlichkeiten begrüßen zu können. Für das leibliche Wohl stellen wir eine Getränkeversorgung (Kaffee, Wasser, Tee) sowie einen kleinen Mittagsimbiss (Suppe) bereit. Über eine kleine Spende würden wir uns sehr freuen.
am: 6. März 2025
von: 9 bis 15:30 Uhr
wo: Beratungsraum Hortgebäude auf dem Gut Lüben Parchauer Chaussee 1 A, 39288 Burg



Weiterführende Informationen






Unsere Empfehlung
Einschätzung von Verdachtsfällen mit der KiSchu-App
Sie haben einen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung? Die KiSchu-App stellt abhängig vom Alter des betroffenen Kindes Fragen und wertet Antworten aus.



Ich bin für Sie da
Katrin Jassmann | Netzwerkkoordination



Öffnungszeiten
Die Netzwerkstelle bietet eine offene Besuchszeit
jeden Montag von 14 bis 16 Uhr an.
Termine außerhalb dieser Besuchszeit können telefonisch mit der Netzwerkstelle vereinbart werden.





